Gestützt auf § 3 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes sowie auf den Beschluss des Gemeinderates vom 23. April 2025 wird die Bevölkerung von Deitingen zur öffentlichen Mitwirkung eingeladen.
Hintergrund der Planung
Die vom Teilzonenplan betroffenen Parzellen sind heute der 2-geschossigen Wohnzone zugeordnet. Mehrere Gebäude gelten gemäss der kantonalen Baugesetzgebung aber als 3-geschossig, weil das «Hochparterre» als eigenes Geschoss angerechnet wird. Diese Gebäude haben Bestandsschutz, das bedeutet,sie dürfen weiterhin so bestehen bleiben. Anbauten oder grössere Umbauten sind hingegen nicht bewilligbar.
Ziel des Teilzonenplans
Die Gemeinde Deitingen möchte diesen Missstand lösen und Um- und Anbauten ermöglichen. Dies auch im Sinne einer verdichteten Siedlungsentwicklung.
Der Teilzonenplan und die Änderungen resp. Ergänzungen an den Zonenvorschriften zielen darauf ab, dass bauliche Entwicklungen stattfinden können, ohne dass negative Einwirkungen für das Dorfbild und die Nachbarschaft entstehen.
Am Dienstag, 6. Mai 2025, 19:00 Uhr wird im Foyer der Zweienhalle eine Informationsveranstaltung stattfinden. An der Informationsveranstaltung werden die Inhalte des Teilzonenplans und der Zonenvorschriften vorgestellt und Fragen beantwortet.
Der Gemeinderat