Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem ganzen Kantonsgebiet aufgehoben

11
September
2026

Aufgrund der flächendeckenden Niederschläge sowie den sinkenden Temperaturen der letzten Tage wurde die Waldbrandgefahr im Kanton Solothurn auf die Gefahrenstufe 3 (erheblich) zurückgestuft. Die zuständigen Behörden haben deshalb beschlossen, das seit dem 3. Juli 2026 gültige Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe sowie an Fluss- und Seeufern und das grundsätzliche Feuerwerksverbot auf dem ganzen Kantonsgebiet mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

Während der letzten Tage wurden im Kanton Solothurn flächendeckend Niederschläge verzeichnet. Zusammen mit den gesunkenen Temperaturen hat dies zu einer deutlichen Entspannung der Waldbrandgefahr geführt. Diese wurde von Gefahrenstufe 4 (gross) auf Gefahrenstufe 3 (erheblich) zurückgestuft.

Die Kommandantin der Kantonspolizei Solothurn hat das seit dem 3. Juli 2026 geltende Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe sowie an Fluss- und Seeufern und das grundsätzliche Feuerwerksverbot im ganzen Kantonsgebiet mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Allgemeinverfügung vom 3. Juli 2026 ist damit widerrufen und nicht mehr gültig.

Trotz der Entspannung ist weiterhin grosse Vorsicht geboten. Feuer dürfen auch in befestigten Feuerstellen nur mit grosser Sorgfalt entfacht werden. Bei Wind ist auf das Feuern im Wald und in Waldesnähe zu verzichten.

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