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Die Bürgergemeinde Deitingen in Kürze

Die Bürgergemeinde Deitingen besitzt:

  • eine Kiesgrube mit Werkhof
  • 174 ha Wald
  • ein Forsthaus
  • ein Waldhaus mit gedecktem Grillplatz und Waldspielplatz
  • 33 ha Allmendland
  • einen Schrebergarten

Heimatort Deitingen

Die Bürgergemeinde umfasst alle in ihrer Gemeinde Heimatberechtigten, ohne Rücksicht auf Wohn- oder Geburtsort. Jeder Schweizer Bürger besitzt einen Bürgerort (= Heimatort). Der Bürgerort wird üblicherweise vom Vater auf das Kind vererbt. Bei einer Heirat übernimmt die Ehefrau das Bürgerrecht ihres Ehemannes als Doppelbürgerrecht.

Die Bürgergemeinde Deitingen hat weltweit 3343 Bürgerinnen und Bürger (Stand 2005); davon sind 756 Personen in Deitingen wohnhaft (Stand 11.2008).

 



Geschichtliches

Im Jahre 1896 ist erstmals die selbständige Tätigkeit der Bürgergemeinde Deitingen dokumentiert. Bis 1891 existierte in Deitingen eine Gemeinde. 

Im Archiv der Bürgergemeinde befinden sich Protokollbücher ab dem Jahr 1904. In diesem Jahr fand erstmals eine Gemeindeversammlung der Bürgergemeinde Deitingen statt, wo zudem erstmals Bürgerräte gewählt wurden.

Historisch war die Bürgergemeinde u.a. dazu verpflichtet, armengenössig gewordene Bürger zu unterstützen. In der heutigen Zeit verwaltet die Bürgergemeinde vorwiegend Bürgergüter wie den Bürgerwald, die Kiesgrube Mühlerain und das Allmendland.

Dorfbücher

Im Auftrag der Einwohnergemeinde wurde im Jahr 1994 das erste Dorfbuch mit dem Titel "Über Geschichte und Landschaft der Gemeinde Deitingen im solothurnischen Wasseramt" erstellt. Im Jahr 2002 ist das zweite Dorfbuch "Jetzt muss ich mich erinnern - Schilderungen über Deitingen in der Mitte des 20. Jahrhunderts" im Auftrag der Bürgergemeinde Deitingen erschienen.
Beide Bücher kosten Fr. 15.00. Das Dorfbuch der Einwohnergemeinde kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden, das Dorfbuch der Bürgergemeinde bei der Bürgerschreiberin.