Beglaubigungen
Zuständiges Amt: Gemeindeverwaltung Gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 08. Januar 2014 können Unterschriften vom Gemeindepräsidenten, dem Vizepräsidenten, der Gemeindeschreiberin, der Einwohnerkontrollführerin sowie dem Gemeindeverwalter beglaubigt werden.
Zur Unterschriftenbeglaubigung müssen Sie persönlich an unserem Schalter vorsprechen. Wir bitten Sie, zur Identifikation den Pass oder die Id-Karte mitzubringen. Die Beglaubigung kostet CHF 10.00 Preis: 10.00 Fr.
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