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Einbürgerungen



Per 01. Januar 2006 ist auf Kantons- und Gemeindeebene ein neues Einbürgerungsgesetz resp. Einbürgerungsreglement in Kraft getreten und gleichzeitig wurden die fixen Einbürgerungstaxen abgeschafft und kostendeckende Einbürgerungsgebühren eingeführt.

Zuständig für die Erteilung oder Zusicherung des Gemeindebürgerrechts ist weiterhin die Gemeindeversammlung. Einbürgerungswillige werden vor Abgabe der Unterlagen zu einem Gespräch vor den Einbürgerungsausschuss eingeladen.

Ein Einbürgerungsgesuch kann erfahrungsgemäss bis zu zwei Jahren dauern. Weitere Informationen können bei der Bürgerschreiberin eingeholt werden.

Einbürgerungsvoraussetzungen
(Auszug aus der Gesetzgebung über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht vom 01.01.2006)

Voraussetzungen für Schweizer Bürger und Bürgerinnen:

  • Wohnsitz: 2 Jahre im Kanton Solothurn, 2 Jahre in der Gemeinde Deitingen
  • Handlungsfähigkeit oder die gesetzliche Vertretung hat dem Gesuch zugestimmt
  • Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung
  • Nachkommen der finanziellen Verpflichtungen

Voraussetzungen für ausländische Staatsangehörige:

  • Wohnsitz: 12 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, 6 Jahre im Kanton Solothurn, 2 Jahre in der Gemeinde Deitingen
  • Handlungsfähigkeit oder die gesetzliche Vertretung hat dem Gesuch zugestimmt
  • Beachten der schweizerischen Rechtsordnung
  • Nachkommen der finanziellen Verpflichtungen
  • Besitzen von genügenden Sprachkenntnissen zur Verständigung mit Behörden, Mitbürgerinnen und Mitbürgern
  • Kennen und Verstehen der mit dem Bürgerrecht verbundenen Rechte und Pflichten
  • Vertraut sein mit den örtlichen Lebensgewohnheiten


Erleichterte Einbürgerungen

Von der erleichterten Einbürgerung profitieren können unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere ausländische Ehepartner von Schweizerinnen oder Schweizern sowie Kinder eines schweizerischen Eheteils, welche das Schweizer Bürgerrecht noch nicht besitzen.
Bei der erleichterten Einbürgerung ist der Bund für den Entscheid allein zuständig. Für Auskünfte wende man sich an das Amt für Gemeinden, Zivilstand und Bürgerrecht, Amthaus 2, Solothurn, 032 627 27 17.

Einbürgerung