Bürgerrat
Der Bürgerrat ist das vollziehende und verwaltende Organ der Bürgergemeinde. Er beschliesst und wählt in allen Angelegenheiten, die nicht in der Gesetzgebung, in der Gemeindeordnung oder in einem rechtsetzenden Gemeindereglement ausdrücklich einem andern Organ übertragen sind. Der Bürgerrat wird an der Urne für jeweils eine Amtsdauer von 4 Jahren gewählt, er zählt 7 Mitglieder und ein Ersatzmitglied pro Partei. Die Amtsperiode 2017 - 2021 startete am 1. August 2017. Jährlich finden rund 12 Bürgerrats-Sitzungen und zwei Gemeindeversammlungen statt.
|
|